I. Allgemeine Geschäftsbedingungen von CyberGlobal Germany, betrieben durch die AnalyticOne UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „CyberGlobal Germany“
Impressum:
CyberGlobal Germany
wird betrieben von
AnalyticOne UG (haftungsbeschränkt)
Leopoldstraße 16
40211 Düsseldorf
Germany
Vertreten durch:
Dr. Lukas Nonnenmacher (Geschäftsführer)
Kontakt:
Telefon: +49 175 2129738
E Mail: lukas.nonnenmacher@cybergl.com
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CyberGlobal Germany (haftungsbeschränkt) (AGB) gelten für die zwischen CyberGlobal Germany und dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen einschließlich der im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachten Nebenleistungen und sonstigen Nebenpflichten (Leistungen). Ergänzend und vorrangig zu diesen AGB können bei Bedarf Besondere Geschäftsbedingungen unter Ziffer II (Besondere Geschäftsbedingungen) vereinbart werden.
1.2. Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit CyberGlobal Germany in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Als Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden von CyberGlobal Germany nicht als Vertragspartner akzeptiert.
1.3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn CyberGlobal Germany ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, Zahlungen vorbehaltlos annimmt oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit Unternehmern gelten diese AGB und etwaige Besondere Geschäftsbedingungen auch für künftige Verträge mit diesen Unternehmern, ohne dass CyberGlobal Germany in jedem Einzelfall gesondert wieder auf sie hinweisen muss.
1.5. Soweit in diesen AGB oder in Besonderen Geschäftsbedingungen von Akkreditierern, Akkreditierung oder Akkreditierungsverfahren gesprochen wird, umfasst dies gegebenenfalls auch Zulassungs und Anerkennungsorganisationen sowie deren Vorgaben, Anforderungen und Verfahren, soweit solche für die Tätigkeit von CyberGlobal Germany einschlägig sind.
1.6. Soweit in diesen AGB oder in Besonderen Geschäftsbedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist Textform im Sinne von § 126b BGB zur Wahrung der Schriftform ausreichend, sofern nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist.
1.7. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB und etwaigen Besonderen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von CyberGlobal Germany maßgebend.
2. Angebote und Vertragsschluss; Laufzeit
2.1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebotsschreibens von CyberGlobal Germany oder eines gesonderten Vertragsdokuments durch beide Parteien oder durch Erbringung der vom Auftraggeber angeforderten Leistungen durch CyberGlobal Germany zustande. Sofern der Auftraggeber CyberGlobal Germany ohne vorheriges Angebot von CyberGlobal Germany beauftragt, ist CyberGlobal Germany nach eigenem Ermessen zur Annahme der Bestellung durch schriftliche Erklärung der Annahme oder durch Erbringung der beauftragten Leistungen berechtigt.
2.2. Soweit eine bestimmte Laufzeit des Vertrages vereinbart ist, richtet diese sich nach dem im Angebot von CyberGlobal Germany oder im Vertrag Vereinbarten. Eine vereinbarte Laufzeit verlängert sich jeweils um die im Angebot oder Vertrag vorgesehene Laufzeit, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Ungeachtet der vorstehenden Regelung besteht der Vertrag so lange fort, bis sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllt sind.
3. Leistungserbringung und Leistungsumfang; Dritte
3.1. Umfang und Art der von CyberGlobal Germany zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung von CyberGlobal Germany. Liegt keine gesonderte Leistungsbeschreibung von CyberGlobal Germany vor, so ist für die zu erbringenden Leistungen das letzte Angebot von CyberGlobal Germany maßgebend.
3.2. Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie notwendige Anpassungen des Vertrages an die Änderung von Grundlagen, Normen, Anforderungen oder technischen Rahmenbedingungen nach Inkrafttreten des Vertrages können die Parteien nur einvernehmlich in Textform festlegen. Der Auftraggeber darf seine Zustimmung zur Vertragsanpassung nicht unbillig verweigern.
3.3. Für die Erbringung der Leistungen sind die jeweils einschlägigen technischen, organisatorischen und rechtlichen Grundlagen in der Fassung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages gilt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
3.4. CyberGlobal Germany übernimmt hinsichtlich des untersuchten oder geprüften Teils, Produkts, Prozesses, Systems oder einer Anlage keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl, Bau sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von nicht in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Teilen, Produkten, Prozessen, Anlagen, Organisationen sowie deren bestimmungsgemäße Verwendung ist vom Leistungsumfang ebenfalls nicht umfasst, soweit nicht abweichend in Textform vereinbart.
3.5. CyberGlobal Germany ist berechtigt, die Methode der Leistungserbringung einschließlich durchgeführter Untersuchungen oder Prüfungen nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden oder keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder Anforderungen einer maßgeblichen Grundlage eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.
3.6. Soweit nicht vertraglich vereinbart, übernimmt CyberGlobal Germany bei Prüf oder Analyseaufträgen keine Gewähr für die Richtigkeit von Sicherheitsprogrammen, Sicherheitsrichtlinien oder sonstigen Vorgaben, die den Leistungen und oder Prüfungen zugrunde liegen und vom Auftraggeber selbst oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
3.7. Die vertraglich geschuldeten Leistungen sind ausschließlich mit dem Auftraggeber vereinbart und nur diesem gegenüber geschuldet. Die Vertragsbeziehung erstreckt sich auch dann nicht auf Dritte, wenn der Auftraggeber Leistungsergebnisse im Rahmen der ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte vollständig oder auszugsweise an Dritte weitergibt.
3.8. Die Parteien beziehen keine Dritten in den Schutzbereich des Vertrages ein, es sei denn, sie haben die Einbeziehung ausdrücklich in Textform und unter namentlicher Nennung des Dritten vereinbart.
4. Leistungsfristen und Termine
4.1. Die im Vertrag oder Angebot genannten Leistungsfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind im Vertrag oder Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
4.2. Der Auftraggeber kann wegen Leistungsverzögerungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur vom Vertrag zurücktreten, soweit CyberGlobal Germany die Leistungsverzögerung zu vertreten hat. Etwaige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. CyberGlobal Germany hat eine Leistungsverzögerung insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn der Auftraggeber seinen vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.
4.3. Verzögert sich die Leistungserbringung von CyberGlobal Germany durch Ereignisse höherer Gewalt im Sinne von Ziffer 15, ist CyberGlobal Germany berechtigt, die Leistungserbringung um einen angemessenen Zeitraum aufzuschieben, der mindestens der Dauer der Behinderung zuzüglich eines gegebenenfalls zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung erforderlichen Zeitraums entspricht.
4.4. Sofern der Auftraggeber verpflichtet ist, gesetzliche, behördliche oder sonstige Fristen einzuhalten, obliegt es dem Auftraggeber, mit CyberGlobal Germany Leistungstermine zu vereinbaren, die eine Leistungserbringung innerhalb dieser Fristen ermöglichen. CyberGlobal Germany übernimmt insofern keine Verantwortung.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber wird sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen, Beistellungen und oder Informationen, insbesondere gemäß den Vorgaben etwaiger Besonderer Geschäftsbedingungen, vornehmen bzw. zur Verfügung stellen, die CyberGlobal Germany in die Lage versetzen, die vertragsgegenständlichen Leistungen vertragskonform zu erbringen (Mitwirkungspflichten). Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Mitwirkungspflichten seinerseits, seiner Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen oder sonstiger seiner Sphäre zuzuordnender Dritter rechtzeitig, mit angemessener Vorlaufzeit und für CyberGlobal Germany unentgeltlich erfüllt werden.
5.2. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass im Hinblick auf seine Mitwirkungspflichten die jeweils maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
5.3. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand und vergütet jede zusätzliche Leistung gesondert, sofern diese dadurch erforderlich werden, dass Leistungen infolge unrichtiger, lückenhafter oder verspäteter Erfüllung von Mitwirkungspflichten wiederholt werden müssen oder sich verzögern. CyberGlobal Germany ist auch bei Vereinbarung eines Fest oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen und zusätzliche Leistungen gesondert vergütet zu bekommen.
6. Preise; Leistungsabrechnung
6.1. Soweit CyberGlobal Germany und der Auftraggeber im Vertrag einen Pauschalfestpreis vereinbart haben, kommt dieser zur Abrechnung. Ist bei Vertragsschluss der Leistungsumfang nicht abschließend in Textform festgelegt, erfolgt die Abrechnung der von CyberGlobal Germany erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand zu dem im Vertrag vereinbarten Entgelt.
6.2. Ist im Vertrag die Höhe des Entgelts nicht schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von CyberGlobal Germany.
6.3. Soweit sich nach Vertragsschluss zwingende gesetzliche Vorschriften, Normen oder behördliche Anforderungen im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen ändern, hat CyberGlobal Germany einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für den daraus resultierenden zusätzlichen Aufwand. Bis zu einer Vereinbarung über den neu berechneten Preis ist CyberGlobal Germany nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu den bisherigen Preisen zu erbringen.
6.4. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten sämtliche Preise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
6.5. CyberGlobal Germany ist berechtigt, für bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen in der Höhe des Wertes der von ihr erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen.
7. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
7.1. Alle Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Skonti und Nachlässe werden nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
7.2. Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs und Kundennummer auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von CyberGlobal Germany zu leisten.
7.3. Im Falle des Verzugs ist CyberGlobal Germany berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
7.4. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, ist CyberGlobal Germany nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen und etwaige von CyberGlobal Germany erteilte Erklärungen, Freigaben oder Nachweise zu widerrufen oder für ungültig zu erklären.
7.5. Soweit CyberGlobal Germany nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine Zahlungsunfähigkeit oder sonstige wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ergeben oder diese einzutreten drohen und dadurch die Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten gefährdet ist, ist CyberGlobal Germany berechtigt, die entsprechenden Leistungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Auftraggeber die vertraglichen Verbindlichkeiten bewirkt oder Sicherheit in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruchs leistet.
7.6. Beanstandungen der Rechnungen von CyberGlobal Germany sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Rechnung in Textform geltend zu machen. CyberGlobal Germany wird in ihren Rechnungen besonders auf diese Frist hinweisen.
7.7. Gegen Forderungen von CyberGlobal Germany kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche und Gegenansprüche handelt, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber.
8. Abnahme
8.1. Im Falle von vereinbarten werkvertraglichen Leistungen ist der Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistungen, einschließlich in sich abgeschlossener Teilleistungen, zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel zu verweigern.
8.2. Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so gilt die Abnahme zwei Wochen nach der Fertigstellung der Leistungen durch CyberGlobal Germany als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht berechtigt verweigert.
9. Vertraulichkeit
9.1. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Know how, Daten, Muster und Projektunterlagen, die ab Vertragsbeginn von der einen Partei (Offenlegende Partei) an die andere Partei (Empfangende Partei) in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausgehändigt oder in sonstiger Weise übermittelt werden. Dies schließt auch Kopien in Papierform und elektronischer Form ein.
9.2. Vertrauliche Informationen
9.2.1. dürfen von der Empfangenden Partei nur zur Erfüllung des Vertrages genutzt werden, soweit keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung besteht, und
9.2.2. müssen von der Empfangenden Partei in gleicher Weise vertraulich behandelt werden, wie diese ihre eigenen vertraulichen Informationen behandelt, mindestens jedoch mit der objektiv erforderlichen Sorgfalt, und
9.2.3. dürfen ohne vorherige Zustimmung der Offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme von Mitarbeitern, Subunternehmern oder Beratern, die diese Informationen zur Vertragserfüllung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
9.3. Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
9.3.1. die im Zeitpunkt der Übermittlung bereits allgemein bekannt waren oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden,
9.3.2. die der Empfangenden Partei bei Abschluss des Vertrages nachweislich bekannt waren oder danach von einem Dritten rechtmäßig bekannt gemacht werden,
9.3.3. die sich bereits vor Übermittlung im Besitz der Empfangenden Partei befanden,
9.3.4. die von der Empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden,
9.3.5. die aufgrund gerichtlicher, behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften offenzulegen sind.
9.4. Vertrauliche Informationen bleiben im Eigentum der Offenlegenden Partei. Die Empfangende Partei wird auf Aufforderung der Offenlegenden Partei
9.4.1. sämtliche vertraulichen Informationen einschließlich Kopien zurückgeben oder
9.4.2. deren Vernichtung bestätigen,
soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9.5. Ziffer 9.4 gilt nicht für vertrauliche Informationen,
9.5.1. die Grundlage von im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Berichten und sonstigen Leistungsergebnissen bilden und die CyberGlobal Germany zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung benötigt, oder
9.5.2. die im Rahmen üblicher Datensicherungen auf Backup Systemen gespeichert sind, solange ein Zugriff nur zu Sicherungs und Wiederherstellungszwecken erfolgt.
9.6. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht ab Vertragsbeginn und gilt nach Beendigung des Vertrages für fünf Jahre fort.
10. Nutzungsrechte am Leistungsergebnis und an technischen Daten
10.1. Die Rechte an den im Rahmen des Vertrages erstellten Leistungsergebnissen, insbesondere Berichten, Prüfberichten, Prüfergebnissen, Gutachten, Berechnungen, Darstellungen, Daten und Know how (Leistungsergebnis), stehen CyberGlobal Germany zu.
10.2. CyberGlobal Germany räumt dem Auftraggeber an dem Inhalt des Leistungsergebnisses ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, beschränkt auf den vertraglichen Zweck und die interne Nutzung.
10.3. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
10.4. Der Auftraggeber darf das Leistungsergebnis nur in vollständiger Form vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen. Eine auszugsweise Nutzung, Bearbeitung oder Umgestaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung von CyberGlobal Germany zulässig.
10.5. Der Auftraggeber ist für jede Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Leistungsergebnisses selbst verantwortlich.
10.6. Der Auftraggeber räumt CyberGlobal Germany an im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen anonymisierten technischen Daten (zum Beispiel statistische Werte, Messdaten, aggregierte Auswertungen) ein einfaches, weltweites, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, insbesondere zur Analyse, Verbesserung und Weiterentwicklung von Leistungen.
10.7. Die Nutzung von Marken, Logos oder Kennzeichen von CyberGlobal Germany durch den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern sie über die bloße Wiedergabe innerhalb des Leistungsergebnisses hinausgeht.
10.8. Die Regelungen dieser Ziffer gehen der Vertraulichkeitsverpflichtung vor, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung des Leistungsergebnisses erforderlich ist.
11. Gewährleistung und Verjährung
11.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
11.2. Mängel sind nach Feststellung unverzüglich und in Textform anzuzeigen.
11.3. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen
11.3.1. in Fällen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB,
11.3.2. bei Arglist oder bei Übernahme einer Garantie,
11.3.3. bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
11.3.4. bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Mängeln.
12. Haftung und Schadensersatz
12.1. CyberGlobal Germany haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
12.2. CyberGlobal Germany haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
12.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CyberGlobal Germany nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 12.3 gelten nicht
12.4.1. bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
12.4.2. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
12.4.3. bei Arglist oder bei Übernahme einer Garantie.
12.5. Soweit nicht vertraglich ausdrücklich anderweitig geregelt, haftet CyberGlobal Germany aus dem Vertrag nur gegenüber dem Auftraggeber. Eine vertragliche Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
13. Kündigung
13.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für CyberGlobal Germany insbesondere vor, wenn
13.1.1. sich der Auftraggeber mit der Erbringung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug befindet, diese endgültig verweigert oder die Mitwirkungspflichten aus von CyberGlobal Germany nicht zu vertretenden Gründen in Summe länger als drei Monate nicht erbracht werden,
13.1.2. eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eintritt, hierdurch die Zahlungsansprüche von CyberGlobal Germany gefährdet sind und der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist weder die vertraglichen Verbindlichkeiten bewirkt noch angemessene Sicherheit leistet,
13.1.3. durch Geschäftsaktivitäten des Auftraggebers der Ruf oder das Image von CyberGlobal Germany in der Öffentlichkeit erheblich gefährdet wird,
13.1.4. der Auftraggeber in unzulässiger Weise versucht, Ergebnisse von CyberGlobal Germany zu beeinflussen oder auf die Integrität von CyberGlobal Germany einzuwirken,
13.1.5. CyberGlobal Germany aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen vorübergehend (für mindestens drei Monate) oder endgültig nicht in der Lage ist, die Vertragsleistung zu erbringen, etwa bei Ereignissen höherer Gewalt im Sinne von Ziffer 15.
13.2. Die Kündigung bedarf der Textform.
14. Abtretung und Subunternehmer
14.1. CyberGlobal Germany ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG zu übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
14.2. CyberGlobal Germany ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer mit der Erbringung von Leistungen gemäß dem Vertrag zu beauftragen. CyberGlobal Germany bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
15. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt sind die Parteien von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Höhere Gewalt sind alle vom Willen und Einfluss der jeweils betroffenen Partei unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und auch bei Anwendung äußerster, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbar sind und nach Vertragsschluss eintreten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien sowie großflächige Ausfälle kritischer Infrastruktur.
16. Exportkontrolle
16.1. Der Auftraggeber hat bei einer Weitergabe von Leistungen oder Produkten von CyberGlobal Germany an Dritte im In oder Ausland die jeweils gültigen Vorschriften des nationalen und internationalen Exportkontrollrechts einzuhalten, soweit einschlägig.
16.2. Die Erfüllung eines Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund entsprechender Vorschriften, Embargos oder Sanktionen entgegenstehen.
AGB – CyberGlobal Germany (haftungsbeschränkt) Seite 5 von 6
17. Teilunwirksamkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
17.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder sollten diese AGB eine Lücke aufweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, deren Wirkung dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17.2. Erfüllungsort für sämtliche Pflichten nach diesen AGB oder dem Vertrag ist der Sitz von CyberGlobal Germany, derzeit Düsseldorf.
17.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. CyberGlobal Germany ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17.4. Für die Rechts und Geschäftsbeziehungen zwischen CyberGlobal Germany und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
18. Informationen zum Datenschutz
18.1. CyberGlobal Germany verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
18.2. Soweit darüber hinaus personenbezogene Daten verarbeitet werden, geschieht dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis oder einer Einwilligung.
18.3. Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen können ihre nach den jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzen vorgesehenen Rechte ausüben, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. 18.4. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen von CyberGlobal Germany. Ansprechpartner für Datenschutzanfragen ist AnalyticOne UG (haftungsbeschränkt), Leopoldstraße 16, 40211 Düsseldorf, E Mail: lukas.nonnenmacher@cybergl.com.


